Anmeldeverfahren

Informationen zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/25

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen,

seit Beginn dieses Schuljahres 2023/24 gibt es in der Gemeinde Alfter unser neu gegründetes Gymnasium. Für viele Kinder in Alfter und Umgebung eröffnet sich damit ortsnah die Möglichkeit, von einem hochwertigen Bildungsangebot in moderner Lernumgebung zu profitieren. Mit seinem neuen Schulkonzept und vielfältigen Schwerpunkten bietet das Gymnasium Alfter künftig beste Rahmenbedingungen dafür, dass Schülerinnen und Schüler mit Freude lernen und ihnen eine erfolgreiche Schullaufbahn gelingt.

Wenn Sie Ihr Kind für das nächste Schuljahr anmelden möchten, bringen Sie bitte im Anmeldezeitraum (12.02.2024 bis 08..03.2024) folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:

  • Anmeldeformular
  • Kopien der letzten beiden Zeugnisse aus dem 3. Schuljahr
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • 2 Passbilder Ihres Kindes
  • Nachweis über die Masernimpfung
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse mit der Schulformempfehlung
  • Anmeldeschein (wird von der Grundschule mit dem Zeugnis ausgegeben)

Haben Sie einige Unterlagen schon beim Beratungsgespräch eingereicht, können Sie die noch fehlenden Unterlagen im Sekretariat abgeben.

Falls Sie bisher noch kein Beratungsgespräch wahrgenommen haben, möchten wir mit Ihnen und Ihrem Kind im oben angegebenen Zeitraum ein Anmeldegespräch führen. Melden Sie sich hierzu bitte telefonisch unter 0228-6484500. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder bei Gesprächsbedarf für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Sollte Ihr Kind bei der Anmeldung keine entsprechende Schulformempfehlung von der Grundschule bescheinigt bekommen haben, möchten wir Sie in jedem Fall bitten, ein Anmeldegespräch mit uns zu vereinbaren.

Wenn Sie aus einer Kommune kommen, die über ein eigenes Gymnasium verfügt (z.B. Bonn, Bornheim), können Sie Ihr Kind am Gymnasium Alfter anmelden. Aber: wenn unsere Schule im Anmeldeverfahren mehr Anmeldungen erhält, als Plätze dort zur Verfügung stehen (sog. Anmeldeüberhang), werden zunächst alle Kinder mit Wohnsitz in Alfter bei der Aufnahme berücksichtigt. In diesem Fall müssen Sie davon ausgehen, dass Sie unter Hinweis auf das eigene schulische Angebot Ihrer Heimatkommune eine Ablehnung erhalten (§ 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW).